Häufige Fragen
Kurze Antworten für Unternehmen. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.
Haben Sie eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
Ja. Eurodelt besitzt die Erlaubnis nach § 1 AÜG, erteilt von der Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Kiel). Die Urkunde liegt jedem Angebot bei.
Wer ist Arbeitgeber, und wer gibt die Anweisungen?
In der Arbeitnehmerüberlassung ist Eurodelt Arbeitgeber: Wir schließen die Arbeitsverträge, zahlen die Löhne und kümmern uns um die Sozialversicherung. Die Mitarbeitenden arbeiten nach Ihren Weisungen und in Ihrem Schichtplan. Im Werkvertrag führt unser Vorarbeiter das Team; in der Personalvermittlung werden Sie selbst Arbeitgeber.
Woher kommen die Mitarbeitenden?
Überwiegend aus Litauen. EU-Bürger dürfen ohne Arbeitserlaubnis und ohne Visum in Deutschland und anderen EU-Ländern arbeiten; bei Staatsangehörigen anderer Länder klären wir Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorab.
Wie schnell bekommen wir ein Angebot und Personal?
Das Angebot erhalten Sie innerhalb eines Werktags nach Ihrer vollständigen Anfrage. Ihr Personal ist 5 bis 10 Werktage nach Ihrer Bestätigung vor Ort.
Was ist die A1‑Bescheinigung?
Sie belegt, dass die Mitarbeitenden während des Einsatzes in Litauen sozialversichert sind. Wir beantragen sie für jeden Einsatz; Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Wer kümmert sich um Unterkunft und Anreise?
Wir. Eurodelt organisiert die Unterkunft in der Nähe Ihres Standorts und die Anreise aus Litauen. Für die Mitarbeitenden ist beides kostenlos.
Wie verständigen sich die Mitarbeitenden vor Ort?
Die Sprachkenntnisse jedes Mitarbeitenden stehen vorab im Profil – so wissen Sie, womit Sie planen können. Im Alltag unterstützt Ihr Ansprechpartner bei uns Sie und das Team.
Wie lange darf ein Einsatz dauern?
So lange, wie Sie Personal brauchen – im Rahmen der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer, in der Regel 18 Monate bei demselben Entleiher. Wir planen längere Einsätze rechtzeitig mit Ihnen.
Was passiert, wenn jemand nicht passt?
Ein Anruf genügt. Innerhalb von 3 Werktagen ist Ersatz bei Ihnen – mit Profil vorab.
Was kostet die Überlassung?
Sie zahlen einen Stundensatz pro Mitarbeitenden für die geleisteten Stunden. Was darin enthalten ist und welche Zuschläge gelten, steht im Angebot – Sie erhalten es innerhalb eines Werktags.
Wie wird abgerechnet?
Mit einer Rechnung auf Basis der Stundennachweise, die Ihr Meister oder Ihre Schichtleitung abzeichnet.
Wie sind Vergütung und Gleichstellung geregelt?
Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Es regelt die Lohnuntergrenze der Zeitarbeit und die Gleichstellung mit vergleichbaren Stammbeschäftigten. Wie beides in Ihrem Stundensatz kalkuliert ist, steht übersichtlich im Angebot.
Wie funktioniert die Personalvermittlung?
Wir suchen und prüfen Kandidaten in Litauen und stellen sie Ihnen mit Profil vor. Sie führen die Gespräche, entscheiden und schließen den Arbeitsvertrag direkt. Die Konditionen stehen im Angebot.
Können wir überlassene Mitarbeitende übernehmen?
Ja, das ist möglich. Sprechen Sie Ihren Ansprechpartner an – die Bedingungen einer Übernahme stehen im Angebot bzw. im Überlassungsvertrag.
Arbeiten Sie auch außerhalb Deutschlands?
Ja. Unser Schwerpunkt ist die Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland. Einsätze in weiteren EU-Ländern übernehmen wir je nach Land als Überlassung oder als Projekt – nach den Vorschriften des jeweiligen Einsatzlandes. Schreiben Sie uns, wo Sie Personal brauchen.
Gibt es eine Mindestanzahl?
Nein. Wir überlassen einzelne Mitarbeitende ebenso wie ganze Teams.
Welche Unterlagen erhalten wir?
Mit dem Angebot: die Erlaubnisurkunde und auf Wunsch unsere Registerangaben. Vor dem Einsatz: die Profile, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und die A1‑Bescheinigungen als Kopie.
Wer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich?
Beide Seiten. Als Entleiher sind Sie für den Arbeitsschutz an Ihrem Arbeitsplatz mitverantwortlich und übernehmen die Unterweisung vor Ort (§ 11 Abs. 6 AÜG). Wir stimmen mit Ihnen vor dem Einsatz ab, welche Schutzausrüstung, Nachweise und Unterweisungen nötig sind.
Muss unser Betriebsrat beteiligt werden?
Ja, vor dem Einsatz überlassener Mitarbeitender ist der Betriebsrat des Entleihers zu beteiligen (§ 14 Abs. 3 AÜG). Die Angaben, die Sie dafür brauchen, erhalten Sie von uns rechtzeitig.
Haften wir als Entleiher für Lohnsteuer oder Abgaben?
Das deutsche Recht sieht in der Arbeitnehmerüberlassung eine nachrangige Haftung des Entleihers vor, etwa für die Lohnsteuer. Deshalb erhalten Sie von uns die Unterlagen für Ihre Prüfung – Erlaubnisurkunde, Überlassungsvertrag und A1‑Bescheinigungen; weitere Nachweise auf Anfrage.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns – wir antworten an Werktagen.