Arbeitnehmerüberlassung

Zusätzliches Personal – ohne zusätzlichen Aufwand.

Mit der Arbeitnehmerüberlassung bekommen Sie Mitarbeitende für Ihre Schichten, Ihre Saison oder Ihr Wachstum, ohne selbst Arbeitgeber zu werden. Eurodelt übernimmt Vertrag, Lohn, A1‑Bescheinigung, Unterkunft und Anreise.

AÜG-Erlaubnis der Bundesagentur für ArbeitA1 für jeden EinsatzEine Rechnung
So funktioniert die Überlassung

Wer macht was?

Drei Beteiligte, klare Rollen.

Eurodelt (Verleiher)Ihr Unternehmen (Entleiher)Mitarbeitende
VertragArbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Ihnen, Arbeitsvertrag mit den MitarbeitendenArbeitnehmerüberlassungsvertrag mit EurodeltArbeitsvertrag mit Eurodelt
AufgabenAuswahl, Lohn, Sozialversicherung, A1, Unterkunft, Anreise, ErsatzEinweisung, Arbeitsschutzunterweisung am Arbeitsplatz, fachliche Weisungen, StundennachweisArbeit nach Ihren Weisungen in Ihrem Schichtplan
KontaktEin fester AnsprechpartnerMeister / SchichtleitungAnsprechpartner bei Eurodelt
Im Einsatz

Ihr Schichtplan. Unsere Mitarbeitenden

Die Mitarbeitenden arbeiten in Ihrem Betrieb, nach Ihren Weisungen und in Ihren Schichten. Um alles Weitere kümmert sich Eurodelt – vom Arbeitsvertrag bis zur Unterkunft.

  • Profil vorab – Sie entscheiden, wer kommt
  • Ein fester Ansprechpartner für Ihren Einsatz
  • Ersatz innerhalb von 3 Werktagen
Lagermitarbeiter mit Stapler zwischen Palettenregalen
Inklusive

Was bei uns inklusive ist

Auswahl und Prüfung

Gespräch, Prüfung der Unterlagen und – wo es sinnvoll ist – eine Arbeitsprobe, bevor jemand anreist.

Arbeitsvertrag und Lohn

Eurodelt ist Arbeitgeber, rechnet ab und zahlt die Löhne.

A1‑Bescheinigung

Für jeden Einsatz beantragt; eine Kopie erhalten Sie für Ihre Unterlagen.

Unterkunft

In der Nähe Ihres Standorts, von uns organisiert, für die Mitarbeitenden kostenlos.

Anreise

Aus Litauen bis zu Ihrem Standort und zurück, von uns organisiert, für die Mitarbeitenden kostenlos.

Ein Ansprechpartner und eine Rechnung

Eine Person für alle Fragen, eine Abrechnung auf Basis der abgezeichneten Stunden.

Typische Einsätze

Wann sich Überlassung lohnt

  • Zusätzliche Schicht oder neue Linie
  • Saisonspitzen und Weihnachtsgeschäft
  • Urlaubs- und Krankheitsvertretung
  • Projekte mit festem Ende
  • Wachstum, bevor die eigene Personalplanung nachzieht
Berufe

Wen wir überlassen – zum Beispiel

ProduktionshelferMaschinenbedienerMontagehelferLagerhelferKommissioniererStaplerfahrerVerpackerSchweißerSchlosserIndustriemonteureReinigungskräfte für die Industrieund weitere

Ihr Beruf ist nicht dabei? Fragen Sie trotzdem an – wir sagen Ihnen innerhalb eines Werktags, ob wir die Stelle besetzen können. Personal anfragen →

Fristen

Feste Fristen in Werktagen

1 Werktag bis zum schriftlichen Angebot
5–⁠10 Werktage bis zum Einsatz Ihres Personals vor Ort
3 Werktage bis zum Ersatz, falls jemand nicht passt
1 Rechnung und ein fester Ansprechpartner

Fristen ab vollständiger Anfrage bzw. ab Ihrer Bestätigung des Angebots.

FAQ

Fragen zur Überlassung

Wer ist Arbeitgeber, und wer gibt die Anweisungen?

In der Arbeitnehmerüberlassung ist Eurodelt Arbeitgeber: Wir schließen die Arbeitsverträge, zahlen die Löhne und kümmern uns um die Sozialversicherung. Die Mitarbeitenden arbeiten nach Ihren Weisungen und in Ihrem Schichtplan. Im Werkvertrag führt unser Vorarbeiter das Team; in der Personalvermittlung werden Sie selbst Arbeitgeber.

Was ist die A1‑Bescheinigung?

Sie belegt, dass die Mitarbeitenden während des Einsatzes in Litauen sozialversichert sind. Wir beantragen sie für jeden Einsatz; Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Wie lange darf ein Einsatz dauern?

So lange, wie Sie Personal brauchen – im Rahmen der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer, in der Regel 18 Monate bei demselben Entleiher. Wir planen längere Einsätze rechtzeitig mit Ihnen.

Wer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich?

Beide Seiten. Als Entleiher sind Sie für den Arbeitsschutz an Ihrem Arbeitsplatz mitverantwortlich und übernehmen die Unterweisung vor Ort (§ 11 Abs. 6 AÜG). Wir stimmen mit Ihnen vor dem Einsatz ab, welche Schutzausrüstung, Nachweise und Unterweisungen nötig sind.

Muss unser Betriebsrat beteiligt werden?

Ja, vor dem Einsatz überlassener Mitarbeitender ist der Betriebsrat des Entleihers zu beteiligen (§ 14 Abs. 3 AÜG). Die Angaben, die Sie dafür brauchen, erhalten Sie von uns rechtzeitig.

Haften wir als Entleiher für Lohnsteuer oder Abgaben?

Das deutsche Recht sieht in der Arbeitnehmerüberlassung eine nachrangige Haftung des Entleihers vor, etwa für die Lohnsteuer. Deshalb erhalten Sie von uns die Unterlagen für Ihre Prüfung – Erlaubnisurkunde, Überlassungsvertrag und A1‑Bescheinigungen; weitere Nachweise auf Anfrage.

Alle Fragen →

Kontakt

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Beruf, Anzahl, Einsatzbeginn, Einsatzort – mehr brauchen wir für den Start nicht.

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